SPORTFOTOGRAFIE JÄGER


Zur Beachtung

Die Bilder unterliegen dem Urheberrecht.
Die Veröffentlichung ohne Freigabe ist nicht gestattet.
Sie erwerben nicht die Rechte am Bild, sondern nur den Abzug, die Datei oder den Geschenkartikel.
Veröffentlichungen, Kopien, jede andere Art der Vervielfältigung oder Digitalisierung sind untersagt!
Veröffentlichungen, Werbung, Plakate, Verkaufsanzeigen oder Ähnliches bedürfen der gesonderten Honorierung und schriftlichen Freigabe.
Ein Verstoß gegen o.a. Punkte bzw. das Urheberrecht wird umgehend zur Anzeige gebracht.
Lesen Sie bei Unsicherheiten die AGB's oder fragen Sie uns vorher!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Sportfotografie Jäger erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten AGB. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabrede und Sondervereinbarungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Sportfotografie Jäger. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Sportfotografie Jäger hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Filme, digitale Bilder usw.).

§ 2 Leistungsangebot
Die Sportfotografie Jäger bietet ihren Kunden über ihre Homepage www.sportfotografie-jaeger.de Zugriff auf die dargestellten Informationen. Eine genaue Beschreibung der Inhalte und Formate ist den Einzelbeschreibungen der Lichtbilder zu entnehmen. Die Bereitstellung von Daten und Informationen aus diesen Produkten erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Empfänger.

§ 3 Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die Nutzung (durch Werbung, Anzeigenschaltung, Veröffentlichung usw.) der von uns produzierten Lichtbilder ist honorarpflichtig. Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Fernsehen, fotomechanische Wiedergabe, Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art, Wiedergabe, digitaler Bearbeitung und Einspeisung (durch CD, Internet, E-Mail, andere Datenträger, usw.), ist der Sportfotografie Jäger vorbehalten. Die von der Sportfotografie Jäger hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt die Sportfotografie Jäger Nutzungsrechte an seinen Werken, ist –sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde- jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Sportfotografie Jäger Der Besteller eines Lichtbildes oder einer Datei ist im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild oder die Datei zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 wird grundsätzlich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Sportfotografie Jäger, sofern nichts anderes vereinbart ist, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Sportfotografie Jäger zum Schadenersatz.

§ 4 Zustandekommen des Vertrags
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Sportfotografie Jäger kann das Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist den bestellten Auftrag zugesandt wird. Ein Vertrag zwischen den Sportfotografie Jäger und dem Besteller kommt zustande, wenn der Besteller eine Bestellung absendet und diese durch die Sportfotografie Jäger schriftlich bestätigt wird (auch per Mail). Die Bestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren. Ist der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so kann er seine Bestellung gem. § 355 BGB ohne Begründung binnen 14 Tagen ab Bestellung schriftlich widerrufen. Bei Bestellungen über 300,-- Euro behält sich die Sportfotografie Jäger vor, eine Anazahlung von 30 % zu verlangen. Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.

§ 5 Preise, Eigentumsvorbehalt
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die angegebenen Preise. Die durch die Sportfotografie gestellten Rechnungen sind innerhalb 7 Tagen a b Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist die Sportfotografie Jäger berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Sollte die Sportfotografie Jäger einen höheren Verzugssachen nachweisen können, ist sie berechtigt, diesen geltend zu mache. Bei allen Zahlungen ist unbedingt die Rechnungsnummer anzugeben. Zahlungen sind zu leisten auf das Konto der Sportfotografie Jäger Nr. 247 412 703 (BLZ 600 100 70) bei der Postbank Stuttgart. Ausland Lieferung nur Vorabüberweisung per EU-Standardüberweisung IBAN DE97 6001 0070 0247 4127 03 BIC PBNKDEFF Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Hat der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Besteller während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungswünsche, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Sportfotografie Jäger behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Sportfotografie Jäger. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Sportfotografie Jäger anerkannt sind.

§ 6 Lieferzeit
Gerät die Sportfotografie Jäger in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 25 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

§ 7 Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung umgehend an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Die Lieferung erfolgt zu einer Versandkostenpauschale gemäß der Preisliste.

§ 8 Gewährleistung
Liegt ein von der Sportfotografie Jäger zu vertretender Mangel vor, so ist er nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist er verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbes. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist die Sportfotografie Jäger zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die sie zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Reklamationen sind schriftlich innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung bei der Sportfotografie Jäger geltend zu machen. Die Mängelanzeigefrist für nicht offensichtliche Mängel beträgt 12 Monate.

§ 9 Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Sportfotografie Jäger für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten hafte die Sportfotografie Jäger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Sportfotografie Jäger verwahrt die Lichtbilder mindestens fünf Jahre. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht jedoch nicht. Die Sportfotografie Jäger haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Der Besteller kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

§ 10 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Überlässt die Sportfotografie Jäger dem Besteller mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang –wenn keine längere Zeit vereinbart wurde- zu erklären, welche Lichtbilder er auswählt bzw. bestellt. Für verlorene oder beschädigte Waren kann die Sportfotografie Jäger, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, die Bezahlung verlangen. Überlässt die Sportfotografie Jäger dem Besteller Bilder aus ihrem Archiv, so hat der Besteller innerhalb von drei Tagen nach Zugang beim Besteller mitzuteilen, welche Bilder er auswählt bzw. bestellt Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Sportfotografie Jäger bestätigt worden sind. Die Sportfotografie Jäger haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz
Gemäß Bundesdatenschutz zeigt die Sportfotografie Jäger an, dass zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten gespeichert werden. Die Sportfotografie Jäger verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 12 Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Sportfotografie Jäger auf Datenträger aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Sportfotografie Jäger. Die Übertragung der Nutzungsrechte beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn das Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

§ 13 Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern der Sportfotografie Jäger und ihre Vervielfältigung und ihre Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Sportfotografie Jäger. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit „M = Manipulation“ zu kennzeichnen. Die Urheber der verwerteten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG. Der Besteller ist verpflichtet, Lichtbilder der Sportfotografie digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Sportfotografie Jäger mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Der Besteller ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei der Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten der Projektionen, insbes. bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Sportfotografie Jäger als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Besteller versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Sportfotografie Jäger mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Sportfotografie Jäger von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§ 14 Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern der Sportfotografie Jäger im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Bestellers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Sportfotografie Jäger und dem Besteller gestattet. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder oder Dateien im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Sportfotografie Jäger. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Sportfotografie Jäger auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Sportfotografie Jäger. Die Sportfotografie Jäger ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Besteller herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Besteller, dass die Sportfotografie Jäger ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat die Sportfotografie Jäger dem Besteller Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Sportfotografie Jäger verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträger, Dateien und Daten online oder offline liegen beim Besteller. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Besteller bestimmen.

§ 15 Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Sportfotografie Jäger, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ist die Vertragspartei Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Sportfotografie Jäger vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für evtl. Regelungslücken.

Online-Streitschlichtungsplattform

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies künftig die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/







Termine

Sindlingen

06.01.2023

Sindlingen

04.01.2023

Sindlingen

02.01.2023

German Masters Stuttgart

09.-.13.10.2022

Sindlingen Jagd

30.10.2022

Sindlingen Lehrgang

29.10.2022

Marbach Jagd

08.10.2022

Marbach VS

08.-09.05.2021

Marbach

6.9.2020

Sindlingen

16.2.2020
Sportfotografie Jäger | Heerstraße 21 | 71083 Herrenberg
Tel: +49 (0)172 / 77 22 129 | Fax: +49 (0)7032 / 99 25 46 | E-Mail: info@sportfotografie-jaeger.de